Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Gas-Heizungssysteme
in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet.
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizten Fläche von mehr als 1.000 m², gilt als Stichtag der 30.09.2023.
Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf hier.