Förderung Badsanierung

BADSANIERUNG

Sie planen den Umbau Ihres Bades?


Bis zu 5.000 Euro (10 % der förderfähigen Kosten) kann der private Bauherr im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“ beispielsweise für den Badumbau erhalten.

Welche Voraussetzungen zu beachten sind haben wir zusammengefasst:
• Badumbau (Raumzuschnittsänderungen, ebenerdige Duschen, Modernisieren von Sanitärobjekten etc.)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen unabhängig vom Alter oder von einem Handicap:
• Eigentümer oder Ersterwerber (Selbstnutzer/Vermieter) von
   o Ein- und Zweifamilienhäusern
   o Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
• Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (Zustimmung des Vermieters muss vorliegen)

Für den Umbau des Bades bedeutet das konkret:
• Der Zuschussantrag muss vor dem Umbau gestellt werden
• Ein Fachunternehmen muss mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden
• Technische Mindeststandards für den barrierereduzierten Umbau sind einzuhalten
• Rechnungen müssen per Überweisung beglichen werden

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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